Energie­management­systeme (EMS)

nach DIN EN ISO 50001
Die Umsetzung basiert auf der ISO 50001-Norm. Wir prüfen Ihre Verpflichtung zur Einführung und begleiten Sie bei der Implementierung und Zertifizierung.
Ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist strukturiert, zertifizierbar und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz bei.

Warum ist eine
Zertifizierung
wichtig?

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 schafft Transparenz über Ihren Energieverbrauch, senkt Kosten und stärkt die Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens.
Energiemanagementsysteme Ingenieurbüro Frankfurt
Gesetzliche Pflicht für viele Unternehmen ab 2023
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch reduzierte Energiekosten
Möglichkeit für Förderungen und Steuererstattungen

Lohnt sich eine
ISO 50001-Zertifizierung?
Auf jeden Fall!

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Eine ISO 50001-Zertifizierung bietet finanzielle Vorteile durch Steuererstattungen, Energiekostensenkung und Zugang zu Fördermitteln. Insbesondere energieintensive Unternehmen können erhebliche Einsparungen erzielen.
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Wie unterstützen
wir Sie bei der
Implementierung eines EMS?

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Komplette Prozessbetreuung
mit der Anwendung unserer maßgeschneiderte Tools
Abwicklung des gesamten Prozesses professionell durch unser Experten-Team
Komplette Prozessbetreuung
Know-how Transfer im Energiemanagement
Sie profitieren von unseren Kenntnissen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben
Nachvollziehbare
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie alle Anforderungen rechtskonform und fristgerecht
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Fortlaufende
Beratung
Wir stellen sicher, dass Ihr ISO 50001-System nachhaltig wirksam bleibt
Audit für KMU
Mehr Kontrolle,
weniger Kosten.
Em-Out
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Ihr Ansprechpartner

Natalia Obholz
Dipl.-Ing. Maschinenwesen, CEO
Ihr Ansprechpartner bei Em-Out

Ablauf

1
Definieren
der Anforderungen
Gemeinsam definieren wir die Rahmenbedingungen und legen Ziele und Prioritäten fest. Anschließend entwickeln wir den Implementierungsplan.
2
System
Implementierung
Gemeinsam implementieren wir sämtliche ISO 50001-Prozesse, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei Energiesparmaßnahmen.
3
Interne
Überprüfung
Durch interne Audits stellen wir sicher, dass die Norm eingehalten und die angestrebten Energieziele erreicht werden.
4
Externe
Zertifizierung
ISO 50001-Zertifizierung mit akkreditierter Zertifizierungsstelle – wir begleiten Ihr Unternehmen zuverlässig zum Zertifikat.

Unsere
Antworten
auf Ihre Fragen

Welche Unternehmen sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen?

In Deutschland gilt die Pflicht vor allem für energieintensive Unternehmen und Betriebe mit hohem Energieverbrauch.

Konkret betrifft es:

  • Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch – laut Energieeffizienzgesetz (EnEfG, seit 18. November 2023).
  • Unternehmen mit EEG-Umlagebefreiung (BesAR) – Nachweis von ISO 50001 oder alternativem System ist erforderlich.
  • Unternehmen energieintensiver Branchen (z. B. Stahl, Chemie, Zement) – Pflicht gemäß SpaEfV.
    • Für KMU gelten vereinfachte Nachweise (z. B. Energieaudit DIN EN 16247-1).
  • Industrieunternehmen mit Steuerentlastungen (§ 9b / § 55 StromStG & EnStG) – ebenfalls nur mit zertifiziertem EnMS.
Wann muss ein Unternehmen nach EnEfG das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen?

• Fristbeginn: Inkrafttreten EnEfG am 18. November 2023.
• Umsetzungsfrist: spätestens bis 18. Juli 2025 muss ISO 50001 eingeführt und nachweisbar im Betrieb sein.

Bezieht sich die 7,5 GWh-Schwelle nach EnEfG auf ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe?

• Die Grenze gilt für das einzelne Unternehmen (juristisch selbstständige Einheit).
• Mehrere Gesellschaften einer Gruppe werden nicht zusammengerechnet.
• Innerhalb eines Unternehmens werden jedoch alle Standorte und Abnahmestellen in Deutschland einbezogen.

Wie läuft eine ISO 50001 Zertifizierung ab und wie lange gilt das Zertifikat?

• Die Zertifizierung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
• Ablauf: Auditvorbereitung → Dokumentenprüfung → Vor-Ort-Audit → Zertifikatserteilung.
• Gültigkeit: 3 Jahre
• Pflicht: jährliche Überwachungsaudits
• Nach 3 Jahren: Rezertifizierung

Welche Energieträger müssen im ISO 50001 Energiemanagementsystem erfasst werden?

Das EnEfG fordert die vollständige Erfassung aller Energieträger:

  • Strom (Netzbezug, Eigenerzeugung, erneuerbar)
  • Erdgas, Heizöl, Kohle, Biomasse
  • Wärme & Kälte (Fernwärme, Prozesswärme, Fernkälte)
  • Kraftstoffe (Diesel, Benzin, LNG etc.)
  • Weitere energierelevante Medien
Wie lange dauert die Einführung von ISO 50001?
  • Kleine & mittlere Unternehmen (KMU): meist 3–6 Monate
  • Große/energieintensive Betriebe: 6–12 Monate oder länger
  • Abhängig von: Datenverfügbarkeit, Einbindung der Mitarbeiter, Integration in bestehende Systeme.
Kontrolliert die Bundesregierung, ob ISO 50001 eingeführt wurde?

Ja. Zuständig ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Insbesondere folgende Nachweise sind auf Anfrage innerhalb von 4 Wochen elektronisch einzureichen:
• Einrichtung & Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
• Erstellung & Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung des EnEfG?

Bis zu 100.000 € Bußgeld, z. B. bei:

• Nicht-Einführung von ISO 50001 trotz Überschreiten von 7,5 GWh Energieverbrauch pro Jahr
• Fehlende Umsetzungspläne
• Nichtvorlage von Nachweisen beim BAFA
• Falsche oder unvollständige Angaben

Warum verlangt das EnEfG eine Bewertung von Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI)?

Das EnEfG verpflichtet Unternehmen, Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen – jedoch nur für Maßnahmen, die als wirtschaftlich durchführbar gelten.

Ob eine Maßnahme wirtschaftlich durchführbar ist, wird durch die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) ermittelt. Diese Methode berücksichtigt nicht nur Investitions- und Betriebskosten, sondern auch Faktoren wie Kapitalwert über die Nutzungsdauer, Energiepreissteigerungen und Restwerte.

Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sie spätestens nach 50 % der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Dabei ist die Bewertung auf Maßnahmen mit einer maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren begrenzt.

Kontakt Energiemanagement Outsoursing