Energie­management­systeme (EMS)

nach DIN EN ISO 50001
Die Umsetzung basiert auf der ISO 50001-Norm. Wir prüfen Ihre Verpflichtung zur Einführung und begleiten Sie bei der Implementierung und Zertifizierung.
Ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist strukturiert, zertifizierbar und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz bei.

Warum ist eine
Zertifizierung
wichtig?

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 schafft Transparenz über Ihren Energieverbrauch, senkt Kosten und stärkt die Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens.
Energiemanagementsysteme Ingenieurbüro Frankfurt
Gesetzliche Pflicht für viele Unternehmen ab 2023
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch reduzierte Energiekosten
Möglichkeit für Förderungen und Steuererstattungen

Lohnt sich eine
ISO 50001-Zertifizierung?
Auf jeden Fall!

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Eine ISO 50001-Zertifizierung bietet finanzielle Vorteile durch Steuererstattungen, Energiekostensenkung und Zugang zu Fördermitteln. Insbesondere energieintensive Unternehmen können erhebliche Einsparungen erzielen.
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Wie unterstützen
wir Sie bei der
Implementierung eines EMS?

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Komplette Prozessbetreuung
mit der Anwendung unserer maßgeschneiderte Tools
Abwicklung des gesamten Prozesses professionell durch unser Experten-Team
Komplette Prozessbetreuung
Know-how Transfer im Energiemanagement
Sie profitieren von unseren Kenntnissen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben
Nachvollziehbare
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie alle Anforderungen rechtskonform und fristgerecht
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Fortlaufende
Beratung
Wir stellen sicher, dass Ihr ISO 50001-System nachhaltig wirksam bleibt
Audit für KMU
Mehr Licht,
weniger Kosten.
Em-Out
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Ihr Ansprechpartner

Natalia Obholz
Dipl.-Ing. Maschinenwesen, CEO
Ihr Ansprechpartner bei Em-Out

Ablauf

1
Definieren
der Anforderungen
Gemeinsam definieren wir die Rahmenbedingungen und legen Ziele und Prioritäten fest. Anschließend entwickeln wir den Implementierungsplan
2
System
Implementierung
Gemeinsam implementieren wir sämtliche ISO 50001-Prozesse, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Energiemaßnahmen
3
Interne
Überprüfung
Durch interne Audits stellen wir sicher, dass die Norm eingehalten und die angestrebten Energieziele erreicht werden
4
Externe
Zertifizierung
Wir bereiten Sie auf die ISO 50001-Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vor

Unsere
Antworten
auf Ihre Fragen

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für die Rückerstattung der Energiesteuer erfüllen?

Für die Erstattung von Stromsteuern sind Unternehmen gemäß §10 Abs.3 Stromsteuergesetz (StromStG) verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeinsparung nachzuweisen. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vom 31. Juli 2013 regelt, welche Nachweise dafür anerkannt werden.

Zu den möglichen Nachweisen gehören:

  • Ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 (Ausgabe Dezember 2011), das eine systematische Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen sicherstellt.
  • Ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (EMAS-Verordnung), das neben Energieaspekten auch weitere Umweltfaktoren berücksichtigt.
Ist mein Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 verpflichtet?

Ja, sofern Ihr Unternehmen nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gilt, sind Sie grundsätzlich zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.
Diese Pflicht wurde im Rahmen der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015 eingeführt.

Alternativ zur Durchführung eines Energieaudits besteht die Möglichkeit, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine Registrierung im Umweltmanagementsystem EMAS einzuführen. Diese Maßnahmen erfüllen ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen und entbinden von der Auditpflicht.

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss in Deutschland alle vier Jahre durchgeführt werden – gerechnet ab dem Zeitpunkt des letzten abgeschlossenen Audits. Die 4-Jahres-Frist bezieht sich auf den Abschlusszeitpunkt des Audits, nicht auf die Auftragserteilung oder den Start. Bei Fristversäumnis kann das BAFA Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für die Rückerstattung der Energiesteuer erfüllen?

Für die Erstattung von Stromsteuern sind Unternehmen gemäß § 10 Abs. 3 Stromsteuergesetz (StromStG) verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeinsparung nachzuweisen. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vom 31. Juli 2013 regelt, welche Nachweise dafür anerkannt werden.

Zu den möglichen Nachweisen gehören:

  • Ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 (Ausgabe Dezember 2011), das eine systematische Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen sicherstellt.
  • Ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (EMAS-Verordnung), das neben Energieaspekten auch weitere Umweltfaktoren berücksichtigt.

Kontakt Energiemanagement Outsoursing