Energiemanagementsysteme (EMS)
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In Deutschland gilt die Pflicht vor allem für energieintensive Unternehmen und Betriebe mit hohem Energieverbrauch.
Konkret betrifft es:
- Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch – laut Energieeffizienzgesetz (EnEfG, seit 18. November 2023).
- Unternehmen mit EEG-Umlagebefreiung (BesAR) – Nachweis von ISO 50001 oder alternativem System ist erforderlich.
- Unternehmen energieintensiver Branchen (z. B. Stahl, Chemie, Zement) – Pflicht gemäß SpaEfV.
- Für KMU gelten vereinfachte Nachweise (z. B. Energieaudit DIN EN 16247-1).
- Industrieunternehmen mit Steuerentlastungen (§ 9b / § 55 StromStG & EnStG) – ebenfalls nur mit zertifiziertem EnMS.
• Fristbeginn: Inkrafttreten EnEfG am 18. November 2023.
• Umsetzungsfrist: spätestens bis 18. Juli 2025 muss ISO 50001 eingeführt und nachweisbar im Betrieb sein.
• Die Grenze gilt für das einzelne Unternehmen (juristisch selbstständige Einheit).
• Mehrere Gesellschaften einer Gruppe werden nicht zusammengerechnet.
• Innerhalb eines Unternehmens werden jedoch alle Standorte und Abnahmestellen in Deutschland einbezogen.
• Die Zertifizierung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
• Ablauf: Auditvorbereitung → Dokumentenprüfung → Vor-Ort-Audit → Zertifikatserteilung.
• Gültigkeit: 3 Jahre
• Pflicht: jährliche Überwachungsaudits
• Nach 3 Jahren: Rezertifizierung
Das EnEfG fordert die vollständige Erfassung aller Energieträger:
- Strom (Netzbezug, Eigenerzeugung, erneuerbar)
- Erdgas, Heizöl, Kohle, Biomasse
- Wärme & Kälte (Fernwärme, Prozesswärme, Fernkälte)
- Kraftstoffe (Diesel, Benzin, LNG etc.)
- Weitere energierelevante Medien
- Kleine & mittlere Unternehmen (KMU): meist 3–6 Monate
- Große/energieintensive Betriebe: 6–12 Monate oder länger
- Abhängig von: Datenverfügbarkeit, Einbindung der Mitarbeiter, Integration in bestehende Systeme.
Ja. Zuständig ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Insbesondere folgende Nachweise sind auf Anfrage innerhalb von 4 Wochen elektronisch einzureichen:
• Einrichtung & Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
• Erstellung & Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Bis zu 100.000 € Bußgeld, z. B. bei:
• Nicht-Einführung von ISO 50001 trotz Überschreiten von 7,5 GWh Energieverbrauch pro Jahr
• Fehlende Umsetzungspläne
• Nichtvorlage von Nachweisen beim BAFA
• Falsche oder unvollständige Angaben
Das EnEfG verpflichtet Unternehmen, Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen – jedoch nur für Maßnahmen, die als wirtschaftlich durchführbar gelten.
Ob eine Maßnahme wirtschaftlich durchführbar ist, wird durch die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) ermittelt. Diese Methode berücksichtigt nicht nur Investitions- und Betriebskosten, sondern auch Faktoren wie Kapitalwert über die Nutzungsdauer, Energiepreissteigerungen und Restwerte.
Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sie spätestens nach 50 % der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Dabei ist die Bewertung auf Maßnahmen mit einer maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren begrenzt.