Energieaudit

nach DIN EN 16247
Im Rahmen des Energieaudits werden relevante Daten zum Energieverbrauch gesammelt und analysiert. Daraus ergeben sich Maßnahmen, die Ihnen helfen, Energie zu sparen, wie zum Beispiel:
Moderne Beleuchtungssysteme, energieeffiziente Geräte, optimierte Heiztechnik, verbesserte Belüftungs- und Klimaanlagen, optimierte Druckluftanlagen oder eine bessere Dämmung.

Warum muss man
ein Energieaudit durchführen?

Seit Frühjahr 2015 sind große Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Energieaudits nach DIN 16247-1 durchzuführen. Dies regelt das überarbeitete „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (EDL-G).
Die Pflicht betrifft alle Unternehmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. KMUs hingegen müssen ein Energieaudit nachweisen, wenn sie einen Spitzenausgleich beantragen möchten.
Energieaudit Ingenieurbüro
Der Rahmen wird durch die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED, 2012/27/EU) vorgegeben, und Deutschland setzt sie durch das EDL-G um
Das Ziel der EU ist, den Gesamtenergieverbrauch in
wesentlichen Sektoren bis 2030 um mindestens 32,5 % zu senken.
Wer trotz Verpflichtung kein Audit durchführt, riskiert ein Bußgeld von
bis zu 50.000 €.

Lohnt sich das Audit?
Absolut!

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Die identifizierten Maßnahmen ermöglichen es Ihnen oft, mit geringen Investitionen etwa
15%
Ihrer Energiekosten
einsparen.
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Wie bieten folgende Energieaudits an:

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Komplette Prozessbetreuung mit
der Anwendung unserer maßgeschneiderten Tools
Abwicklung des gesamten Prozesses professionell durch unser Experten-Team
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Nachvollziehbare Energieeinsparpotenzialen inkl. Wirtschaftlichkeits-bewertung
Wir helfen Ihnen, Kosten zu senken und gleichzeitig Ihre Gewinne nachhaltig zu steigern
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Sie alle Anforderungen
rechtskonform und fristgerecht
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mit minimalem Invest.
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BAFA gefördertes
Audit für KMU
Wir schätzen mögliche Zuschüsse ein und helfen Ihnen, diese optimal auszuschöpfen
Audit für KMU

Wie bieten folgende Energieaudits an:

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Energieaudit nach DIN EN 16247-1
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Energieaudit FÜR ISO 50002
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Energieaudit Light
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Ihr Ansprechpartner

Natalia Obholz
Dipl.-Ing. Maschinenwesen, CEO
Ihr Ansprechpartner bei Em-Out

Ablauf des
Energieaudits

1
Erstkontakt
und Angebotserstellung
Klärung Ihrer Anforderungen, Definition der Schwerpunkte und Erstellung eines individuellen Angebots.
2
Auftaktbesprechung
Festlegung des Anwendungsbereichs und der Grenzen bei der Durchführung der Energieaudit
3
Datenaufbereitung
Bereitstellung energiebezogener Daten (Energiedaten aller verbrauchenden bzw. erzeugenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen)
4
Vor-Ort-Audit
Gemeinsame Besichtigung der Objekte und Identifizierung der Einsparmaßnahme
5
Verbrauchsanalyse
Herstellung der Transparenz im Energieverbrauch und Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen
6
Bericht und Abschlussbesprechung
Dokumentation und Präsentation
der Ergebnisse

Unsere
Antworten
auf Ihre Fragen

Ist mein Unternehmen zur Durchführung des Energieaudits verpflichtet?

Ja, sofern Ihr Unternehmen nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gilt, sind Sie grundsätzlich zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.
Diese Pflicht wurde im Rahmen der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015 eingeführt.

Alternativ zur Durchführung eines Energieaudits besteht die Möglichkeit, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine Registrierung im Umweltmanagementsystem EMAS einzuführen. Diese Maßnahmen erfüllen ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen und entbinden von der Auditpflicht.

Wann ist mein Unternehmen kein KMU-Unternehmen?

Ein Unternehmen gilt nicht mehr als KMU, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder
  • Mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
  • oder durch Partner-/Verbundunternehmen überschrittene Schwellenwerte

Wichtiger Hinweis zur Unternehmensstruktur:

Ein Unternehmen, das rechtlich selbstständig ist, aber in einem Partner- oder Verbundverhältnis zu anderen Unternehmen steht, gilt laut der Empfehlung der EU-Kommission nicht als eigenständiges Unternehmen.

Das bedeutet: Bei der Ermittlung der Schwellenwerte (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) müssen alle verbundenen Unternehmen einer Unternehmensgruppe anteilig oder vollständig mit einbezogen werden.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass größere Konzerne oder Unternehmensverbünde nicht unrechtmäßig als KMU eingestuft und damit von der Energieauditpflicht ausgenommen werden.

Gibt es eine vereinfachte Form des Energieaudits?

Muss ein Nicht-KMU mit weniger als 500.000 kWh/a Energieverbrauch ein Energieaudit durchführen?

Ja, grundsätzlich sind alle Nicht-KMU nach §8 EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet – unabhängig von der Höhe des Energieverbrauchs. ABER: Seit einer Änderung des EDL-G im Jahr 2019 sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh pro Jahr von der Energieauditpflicht befreit. Es besteht ausschließlich eine Nachweispflicht gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss in Deutschland alle vier Jahre durchgeführt werden – gerechnet ab dem Zeitpunkt des letzten abgeschlossenen Audits. Die 4-Jahres-Frist bezieht sich auf den Abschlusszeitpunkt des Audits, nicht auf die Auftragserteilung oder den Start. Bei Fristversäumnis kann das BAFA Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen.

Wird ein Energieaudit gefördert?

Ja, aber nur für Unternehmen im Mittelstand. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieaudits und Energieberatungen im Rahmen der „Energieberatung im Mittelstand“.

Die Höhe der Förderung hängt von den jährlichen Energiekosten (netto) des Unternehmens ab:

  • Bei Energiekosten über 10.000 € pro Jahr:
    ➤ Förderung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 €.
  • Bei Energiekosten bis zu 10.000 € pro Jahr:
    ➤ Förderung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 600 €.

Große Unternehmen (Nicht-KMU) sind von dieser Förderung ausgeschlossen und müssen die Auditkosten vollständig selbst tragen.

Gibt es Bußgelder bei Nichtdurchführung des Energieaudits?

Ja, bei Verstößen gegen die Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Ein Bußgeld kann insbesondere dann verhängt werden, wenn:

  • kein Energieaudit fristgerecht durchgeführt wurde,
  • das Audit nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (z.  nicht nach DIN EN 16247-1),
  • oder der Nachweis über das durchgeführte Audit auf Verlangen nicht erbracht werden kann.

Es liegt daher in der Verantwortung des Unternehmens, sowohl die Durchführung als auch die vollständige Dokumentation fristgerecht sicherzustellen.

Führt das BAFA stichprobenartige Kontrollen zur Energieauditpflicht durch?

Ja. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) führt regelmäßig Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem EDL-G (§ 8 ff.) zu überprüfen.

Kontakt Energiemanagement Outsoursing