Beleuchtungskonzepte
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Eine erfolgreiche LED-Umrüstung in Industrie und Gewerbe erfordert mehr als nur den Austausch von Leuchten. Entscheidend sind professionelle Lichtplanung und die Auswahl passender LED-Leuchten nach diesen Kriterien:
- Lichtstärkeverteilung: Richtige Lichtlenkung für den Einsatzzweck wählen (z.B. Schmalstrahler statt Breitstrahler in engen Gassen)
- Blendung (UGR): UGR < 22 für ermüdungsfreies Sehen an Arbeitsplätzen
- Energieeffizienz (lm/W): > 150 lm/W für maximale Stromkostenersparnis
- Farbwiedergabe (Ra): Ra > 90 für originalgetreue Farbwiedergabe in kritischen Bereichen
- Robustheit (IP/IK): Ausreichend Schutz (z.B. IP65/IK08) für die Umgebungsbedingungen
- Intelligente Steuerung: Dimmbare Leuchten mit Schnittstellen für automatische, bedarfsgerechte Steuerung und zusätzliche Energieeinsparung
Ein umfassendes Beleuchtungskonzept für Gewerbebetriebe umfasst:
- Detailanalyse der bestehenden Beleuchtungssituation
- Individuelle Planung
- Maßgeschneiderte Produktauswahl energieeffizienter LED-Leuchten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Amortisationsanalyse
- Einholen und Vergleichen der Angebote für LED-Umrüstung
- Begleiten der Umsetzung
- Objektivität & neutrale Beratung
Herstellerunabhängige Empfehlungen garantieren die wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Projekt. - Umfassendes Experten-Know-how
Geballtes Fachwissen in Technik, Normen & Fördermitteln aus einer einzigen Quelle. - Ressourcen schonen & Kosten sparen
Geringerer interner Aufwand: Ihr Team kann sich auf das Kerngeschäft konzentrieren. - Fördergelder sicher beantragen
Komplette Abwicklung des Förderantrags – von der Prüfung bis zum Verwendungsnachweis. - Frische Perspektive & Best Practices
Externe Impulse und Erfahrungen aus anderen Branchen fördern Innovation.
Für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Nichtwohngebäuden steht insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Diese bietet:
- Zuschuss: Einen direkten, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von 15 % Ihrer förderfähigen Ausgaben.
- Kostenlimit: Die förderfähigen Ausgaben sind auf 500 € pro m² der Nettogrundfläche begrenzt.
- Geringe Mindestinvestition: Eine Förderung ist bereits ab einem Investitionsvolumen von 300 € (brutto) möglich.
Ja, die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts wird gefördert!
In vielen Förderprogrammen – wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – sind nicht nur die Material- und Einbaukosten, sondern auch die förderfähigen Planungsleistungen enthalten.
Förderhöhe:
- Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.
- Die förderfähigen Ausgaben sind auf maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt auf maximal 20.000 Euro gedeckelt.
- Beispiel: Bei einer Halle mit 2.000 m² NGF beträgt die maximale Förderung für die Planung: 2.000 m² * 5 €/m² * 50% = 5.000 €.
Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
Schritt 1: Angebote einholen
Schritt 2: Technische Projektbeschreibung erstellen
Schritt 3: Förderantrag vor Beauftragung stellen
Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme beauftragen und durchführen
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
Schritt 6: Prüfung & Auszahlung durch Bewilligungsstelle
Ja – auch geleaste LED-Beleuchtung kann förderfähig sein.
Seit der Aktualisierung der Förderbedingungen gilt:
Ein Mietkauf von LED-Beleuchtung ist förderfähig, selbst wenn die Ratenzahlung über den Bewilligungszeitraum hinausgeht.
Wichtig ist, dass der Antrag ab dem 01.01.2024 gestellt wurde.
Damit die LED-Förderung gewährt werden kann, sind folgende Punkte zu beachten:
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Rechnungen für die LED-Beleuchtung müssen unbar bezahlt werden (z. B. per Überweisung).
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Als Zahlungsnachweise gelten Kontoauszüge oder vergleichbare Belege, die vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen sind.
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Alternativ ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Diese muss sich ausdrücklich auf die förderfähige LED-Rechnung beziehen.