Beleuchtungs­konzepte

für Außen -und Innenbeleuchtung
Unsere Dienstleistung beginnt mit der Analyse des Ist-Zustands bei Bestandsgebäuden. Darauf aufbauend entwickeln wir ein Konzept für die Umrüstung auf LED-Technik mit der Auswahl von Leuchten und modernen Steuerungssystemen. Wir kümmern uns um alle weiteren Schritte:
Wir holen Angebote von ausführenden Firmen ein, beantragen Fördermittel, begleiten die Umsetzung und dokumentieren die tatsächlich erreichten Einsparungen.

Was bringt Ihnen ein
Beleuchtungskonzept?

Unsere Lösungen sorgen für eine gleichmäßige Ausleuchtung, reduzieren Lichtverschmutzung und senken langfristig Ihre Betriebskosten.
Beleuchtungskonzepte Ingenieurbüro
Sie erhalten eine maßgeschneiderte LED-Lösung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Sie sparen zusätzlich durch BAFA-Förderungen. Unser Beratungshonorar ist bis zu 50 %, maximal 10.000 EUR förderfähig.
Sie erhöhen Ihre Nachhaltigkeit durch einen reduzierten CO₂-Abdruck und den Einsatz von langlebigen Leuchten

Lohnt sich ein Beleuchtungskonzept?
Absolut!

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Moderne Lichtlösungen
ermöglichen Energieeinsparungen von bis zu
60%
circle
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Ihre Vorteile
mit Em-Out

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Komplette Prozessbetreuung
bis hin zur Umsetzung
Wir begleiten Sie von Anfang an – von der Angebotseinholung und Fördermittelbeantragung bis zur Realisierung Ihres Vorhabens
Komplette Prozessbetreuung
Umfangreiche Praxiserfahrung und bewährte Lösungen
Sie profitieren von LED-Konzepten, die sich bereits auf über 500.000 m² Fläche in der Praxis erfolgreich bewährt haben
Nachvollziehbare
Herstellerunabhängige Beratung
Unsere herstellerunabhängigen Empfehlungen gewährleisten für Sie ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis, maximale Flexibilität und Transparenz
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Mehr Licht,
weniger Kosten.
Em-Out
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Fördermittelprüfung und -Optimierung:
Wir schätzen mögliche Zuschüsse ein und helfen Ihnen, diese optimal auszuschöpfen
Audit für KMU

Wir erstellen Konzepte für die Außen -und Innenbeleuchtung:

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Straßen & Gehwege
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Gebäuden
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Gebäuden & Objekte
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Hallen
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Park- & Sportplätze
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Büros
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Events
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Flure
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Ihr Ansprechpartner

Natalia Obholz
Dipl.-Ing. Maschinenwesen, CEO
Ihr Ansprechpartner bei Em-Out

Ablauf

1
Bestandsaufnahme
Wir erfassen die vorhandene Beleuchtungssituation, bewerten die Lichtqualität und identifizieren Optimierungspotenziale
2
Konzeptentwicklung
Wir analysieren Ihre Anforderungen, berücksichtigen Raumnutzung und entwickeln darauf basierend ein maßgeschneidertes Beleuchtungskonzept
3
Beantragung
Fördermittel
Nach der Einholung und Auswertung der Angebote beantragen wir die Fördermittel und erstellen eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse
4
Umsetzung
Wir koordinieren die Installation und sichern die Qualität durch Prüfung der Lichtwerte
5
Dokumentation
Wir erfassen die tatsächlich erzielten Einsparungen, dokumentieren die Ergebnisse und reichen diese bei der Förderstelle ein

Unsere
Antworten
auf Ihre Fragen

Gibt es staatliche Fördergelder?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie staatliche Fördermittel erhalten. Über diese werden etwa bis zu 60% unserer Beratungskosten erstattet. Wir beraten Sie hierzu gerne unter [email protected].

Ist mein Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 verpflichtet?

Ja, sofern Ihr Unternehmen nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gilt, sind Sie grundsätzlich zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.
Diese Pflicht wurde im Rahmen der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015 eingeführt.

Alternativ zur Durchführung eines Energieaudits besteht die Möglichkeit, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine Registrierung im Umweltmanagementsystem EMAS einzuführen. Diese Maßnahmen erfüllen ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen und entbinden von der Auditpflicht.

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss in Deutschland alle vier Jahre durchgeführt werden – gerechnet ab dem Zeitpunkt des letzten abgeschlossenen Audits. Die 4-Jahres-Frist bezieht sich auf den Abschlusszeitpunkt des Audits, nicht auf die Auftragserteilung oder den Start. Bei Fristversäumnis kann das BAFA Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für die Rückerstattung der Energiesteuer erfüllen?

Für die Erstattung von Stromsteuern sind Unternehmen gemäß § 10 Abs. 3 Stromsteuergesetz (StromStG) verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeinsparung nachzuweisen. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vom 31. Juli 2013 regelt, welche Nachweise dafür anerkannt werden.

Zu den möglichen Nachweisen gehören:

  • Ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 (Ausgabe Dezember 2011), das eine systematische Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen sicherstellt.
  • Ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (EMAS-Verordnung), das neben Energieaspekten auch weitere Umweltfaktoren berücksichtigt.

Kontakt Energiemanagement Outsoursing