Nachhaltigkeits­berichte

Corporate Sustainability Reporting (CSR)
Ein CSRD-Bericht ist detailliert, standardisiert und prüfungspflichtig. Die Berichterstattung basiert auf den 12 Standards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Wir prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, erläutern die notwendigen Anforderungen und unterstützen Sie fachkundig bei der Erstellung Ihres CSR-Berichts.
Der CSRD-Bericht kann als eigenständiges Dokument oder als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht werden.

Warum ist der
CSR-Bericht wichtig?

Ein transparenter CSR-Bericht stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und Partnern, reduziert Risiken und macht nachhaltige Geschäftsmodelle sichtbar.
Nachhaltigkeitsberichte Ingenieurbüro Frankfurt
Gesetzliche Pflicht für viele Unternehmen ab 2024
Erhöhte Transparenz gegenüber Investoren und Kunden
Bessere Chancen auf Förderungen und Finanzierungen

Lohnt sich ein
CSR-Bericht?
Auf jeden Fall!

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Ein CSRD-Bericht ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eröffnet langfristige wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die ihn strategisch einsetzen, stärken ihre Marktposition, Finanzierungsmöglichkeiten und betriebliche Effizienz.
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Wie unterstützen
wir Sie bei der
Erstellung eines CSR-Berichtes?

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Komplette Prozessbetreuung
mit der Anwendung unserer maßgeschneiderte Tools
Abwicklung des gesamten Prozesses professionell durch unser Experten-Team
Komplette Prozessbetreuung
Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie alle Anforderungen rechtskonform und fristgerecht
Nachhaltigkeit messbar machen.
Em-Out
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Ihr Ansprechpartner

Natalia Obholz
Diplom-Ingenieurin, CEO
Ihr Ansprechpartner bei Em-Out

Unsere
Unterstützung

1
Identifikation
Ihrer Berichtspflicht
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist und welche Anforderungen gelten.
2
Erstellung eines
gesetzeskonformen
CSR-Berichts
Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Erstellung eines rechtskonformen und aussagekräftigen Berichts.
3
Implementierung
nachhaltiger Maßnahmen
Gemeinsam entwickeln wir praxisnahe Maßnahmen, um Nachhaltigkeit in Ihr Geschäftsmodell zu integrieren.
4
Abstimmung mit
Wirtschaftsprüfern
und Auditoren
Wir bereiten Ihren Bericht optimal für die Prüfung vor und sorgen für eine reibungslose Abstimmung.

Unsere
Antworten
auf Ihre Fragen

Für wen gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt die Berichtspflicht schrittweise ein:
• Ab 2025 (für Geschäftsjahr 2024): große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit >500 Beschäftigten (NFRD-Unternehmen).
• Ab 2026 (für Geschäftsjahr 2025): alle weiteren großen Unternehmen, die 2 von 3 Kriterien erfüllen:
o Bilanzsumme > 20 Mio. €
o Nettoumsatz > 40 Mio. €
o Mehr als 250 Beschäftigte
• Ab 2027 (für Geschäftsjahr 2026): kapitalmarktorientierte KMU (Opt-out bis 2028 möglich).
• Ab 2029 (für Geschäftsjahr 2028): Unternehmen aus Drittstaaten mit >150 Mio. € Umsatz in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung.

Was ist die „Omnibus-Richtlinie“ und was ändert sie?

Die EU-Richtlinie 2022/2464 („Omnibus-Richtlinie“) ist das Gesetzespaket, das die bisherige CSR-Richtlinie (2014/95/EU) reformiert und die CSRD einführt. Gleichzeitig werden auch die Bilanz- und Abschlussprüferrichtlinie angepasst.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD, ESRS und ESG?

• CSRD = Gesetz, das die Berichtspflicht festlegt.
• ESRS = verbindliche European Sustainability Reporting Standards, die konkret regeln, was berichtet werden muss.
• ESG = Themenfelder Environment, Social, Governance, die inhaltlich abgedeckt werden.

Was muss ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD enthalten?

Pflichtinhalte nach ESRS:
• Geschäftsmodell im Nachhaltigkeitskontext
• Analyse wesentlicher Themen (doppelte Wesentlichkeit)
• Strategie, Ziele und Maßnahmen
• Governance und Verantwortlichkeiten
• Leistungskennzahlen (KPIs) zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung

Was bedeutet „doppelte Wesentlichkeit“?

Die doppelte Wesentlichkeit stellt sicher, dass Unternehmen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Risiken und Chancen für ihr eigenes Geschäft transparent darstellen. Sie kombiniert zwei Perspektiven der Materialitätsanalyse:

  • Inside-Out (Impact Materiality): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt, Klima und Gesellschaft?
  • Outside-In (Financial Materiality): Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsthemen (z. B. Klimawandel, Lieferkettenrisiken, Energiepreise) auf die finanzielle Lage und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens?

Nur die Themen, die in einer oder beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft werden, müssen im Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD berichtet werden.

Müssen Nachhaltigkeitsberichte geprüft werden?

Ja. Ab Einführung der CSRD gilt eine Prüfungpflicht:
• Durch unabhängige Prüfer (z. B. Wirtschaftsprüfer)
• Derzeit mit „limited assurance“ (eingeschränkte Prüfung)
• Voraussichtlich später strengere Prüfung (reasonable assurance)

Betrifft die CSRD auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Direkt: erst ab 2027 für kapitalmarktorientierte KMU.
Indirekt: schon jetzt, da große Unternehmen ihre Zulieferer nach ESG-Daten fragen. Wer vorbereitet ist, sichert sich Wettbewerbsvorteile.

Welche ersten Schritte sind für Unternehmen sinnvoll?

1. Gap-Analyse: Wo stehen wir im Vergleich zu CSRD-Anforderungen?
2. Projektplan: Meilensteine, Verantwortlichkeiten, Zeitplan.
3. Organisation: Verantwortlichkeiten im Unternehmen klären.

Ist CSRD nur zusätzlicher bürokratischer Aufwand?

Nein – ein gut eingeführtes Nachhaltigkeitsmanagement bietet klare Vorteile:
• Besserer Zugang zu Kapital (Banken & Investoren achten auf ESG)
• Besseres Risikomanagement (krisenfester)
• Kostensenkung durch Energie- & Ressourceneffizienz
• Stärkung von Marke & Arbeitgeberattraktivität

Kontakt Energiemanagement Outsoursing